ILO Kern- Arbeitsnormen
Die ILO-Kernarbeitsnormen verbieten Zwangsarbeit und Kinderarbeit, garantieren das Recht Gewerkschaften zu bilden, fordern Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern und untersagen jegliche Form von Diskriminierung.
ILO Kernkonventionen
Die Kernkonventionen wurden von der ILO als grundlegende und für alle Mitglieder verpflichtende Standards deklariert, selbst wenn sie diese nicht ratifiziert haben. Die Schweiz hat alle acht Konventionen unterzeichnet und ist damit die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, die Normen in nationales Recht umzusetzen.
Konvention 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (1930)
Konvention 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts (1948)
Konvention 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949)
Konvention 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (1957)
Konvention 111 über das Verbot der Diskriminierung (1958)
Konvention 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973)
Soziale Mindeststandards umfassen ausserdem das Recht auf existenzsichernden Lohn, menschenwürdige und sichere Arbeitsbedingungen, auf geregelte, nicht exzessive Arbeitszeit und eine formelle Arbeitsbeziehung. Diese sind in weiteren elementare ILO-Übereinkommen und Arbeitsnormen festgehalten.
Recht auf einen existenzsichernden Lohn:
ILO-Konvention 26 über die Einrichtung und Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (1928)
Recht auf menschenwürdige und sichere Arbeitsbedingungen:
ILO-Konvention 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981)
Recht auf geregelte, nicht exzessive Arbeitszeit:
Recht auf eine formelle Arbeitsbeziehung: