ILO Kern- Arbeitsnormen
Die ILO‑Kernarbeitsnormen setzen den internationalen Mindeststandard für menschenwürdige Arbeit. Sie verbieten Zwangsarbeit und Kinderarbeit, garantieren das Recht Gewerkschaften zu bilden, fordern Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern und untersagen jegliche Form von Diskriminierung.
ILO Kernkonventionen
Weltweit arbeiten Millionen Menschen unter Bedingungen, die ihre grundlegenden Rechte verletzen. Die Kernkonventionen wurden von der ILO als grundlegende und für alle Mitglieder verpflichtende Standards deklariert, selbst wenn sie diese nicht ratifiziert haben. Die Schweiz hat alle 10 Konventionen unterzeichnet und ist damit die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, die Normen in nationales Recht umzusetzen.
Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
- Konvention 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts (1948)
- Konvention 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949)
Verbot von Zwangsarbeit
- Konvention 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (1930)
- Konvention 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (1957)
Verbot von Diskriminierung
- Konvention 100 über die Gleichheit des Entgelts für Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit (1951)
- Konvention 111 über das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958)
Abschaffung der Kinderarbeit
- Konvention 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973)
- Konvention 182 über das Verbot und Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
Sicheres und gesundes Arbeitsumfeld (seit 2022)
- Konvention 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981)
- Konvention 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006)
Weitere soziale Mindeststandards
Ergänzend zu den Kernarbeitsnormen umfassen internationale Arbeitsstandards weitere grundlegende Rechte, die für menschenwürdige Arbeit zentral sind:
Recht auf einen existenzsichernden Lohn
- ILO‑Konvention 26 über Mindestlöhne (1928)
- ILO‑Konvention 131 über Mindestlöhne, insbesondere in Entwicklungsländern (1970)
- Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948)
Recht auf menschenwürdige und sichere Arbeitsbedingungen
- ILO‑Konvention 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981)