ILO Kern- Arbeitsnormen

Die ILO‑Kernarbeitsnormen setzen den internationalen Mindeststandard für menschenwürdige Arbeit. Sie verbieten Zwangsarbeit und Kinderarbeit, garantieren das Recht Gewerkschaften zu bilden, fordern Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern und untersagen jegliche Form von Diskriminierung.

ILO Kernkonventionen

Weltweit arbeiten Millionen Menschen unter Bedingungen, die ihre grundlegenden Rechte verletzen. Die Kernkonventionen wurden von der ILO als grundlegende und für alle Mitglieder verpflichtende Standards deklariert, selbst wenn sie diese nicht ratifiziert haben. Die Schweiz hat alle 10 Konventionen unterzeichnet und ist damit die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, die Normen in nationales Recht umzusetzen.

Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

Verbot von Zwangsarbeit

Verbot von Diskriminierung

Abschaffung der Kinderarbeit

Sicheres und gesundes Arbeitsumfeld (seit 2022)

Weitere soziale Mindeststandards

Ergänzend zu den Kernarbeitsnormen umfassen internationale Arbeitsstandards weitere grundlegende Rechte, die für menschenwürdige Arbeit zentral sind:

Recht auf einen existenzsichernden Lohn

  • ILO‑Konvention 26 über Mindestlöhne (1928)
  • ILO‑Konvention 131 über Mindestlöhne, insbesondere in Entwicklungsländern (1970)
  • Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948)

Recht auf menschenwürdige und sichere Arbeitsbedingungen

  • ILO‑Konvention 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981)

Recht auf geregelte Arbeitszeit

Recht auf eine formelle Arbeitsbeziehung

Aktuelle Blogbeiträge zu fairer Arbeit

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