Keine Schlupflöcher für Konzerne

Völlig ungenügend, so lautet das klare Urteil über die Verordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Denn statt Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, bietet sie dutzende zusätzliche Schlupflöcher für Grosskonzerne.

Bereits das Alibi-Gesetz beschränkt die Sorgfaltsprüfungspflicht bereits auf zwei willkürlich ausgewählte Problemfelder: Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Nun will Bundesrätin Karin Keller-Sutter mit der Ausführungsverordnung das Gesetz weiter abschwächen, so dass am Ende fast nichts mehr übrigbleibt. Wir sagen: so nicht!

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Selbsteinschätzung statt Kontrolle
Stellt ein Grosskonzern ein Produkt in einem anderen europäischen Land her, ist er von der Sorgfaltsprüfungspflicht ausgenommen. Ein Schweizer Unternehmen, das seine Schokolade in Belgien verarbeiten lässt, muss sich also nicht mehr um das weit verbreitete Problem der Kinderarbeit im Kakaoanbau kümmern – obwohl bekannt ist, dass diese Gefahr sehr gross ist.
Doch damit nicht genug: Die Verordnung sieht vor, dass ein Unternehmen selbst einschätzen kann, ob ein «begründeter Verdacht» auf Kinderarbeit besteht. Sieht es keinen, ist es von der Sorgfaltsprüfungspflicht befreit. So können sich die Unternehmen weiterhin nach Belieben um ihre Verantwortung drücken.

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