Corona-Lohn-diebstahl

Die fadenscheinigen Ausreden der Modeunternehmen

Die fünf Ausreden der Modefirmen

Gewerkschaften und Aktivist*innen haben internationale Modeunternehmen wiederholt aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Arbeiter*innen auch während der Pandemie geschützt sind und ihren Lohn erhalten. Doch rund ein Dutzend Antworten auf einen dringenden Brief der kambodschanischen Gewerkschaften, um die Arbeiter*innen zu schützen, zeigen: Die Unternehmen drücken sich nicht nur davor, die Lohnlücke zu schliessen (d.h. die Differenz zwischen den derzeitigen Löhnen und denen vor der Pandemie auszugleichen); die meisten weigern sich gar, das Kernproblem anzuerkennen und eine klare Antwort auf die Forderung der Gewerkschaften zu geben.

Viele Unternehmen spielen ihre Verantwortung herunter und verweisen stattdessen auf Entscheidungen der kambodschanischen Regierung, auf ihre eigenen Verhaltenskodizes, auf freiwillige Multi-Stakeholder-Initiativen wie ACT oder den Call to Action der Internationalen Arbeitsorganisation ILO oder sie beziehen sich in ihren Antworten nur auf die Zahlung der ausstehenden Dienstaltersprämie.

«WIR VERLANGEN VON UNSEREN Lieferanten, dass sie das Arbeitsrecht einhalten.»

Was die Modefirmen sagen
Modefirmen betonen gerne, dass sie von ihren Zulieferern verlangen, den Arbeiter*innen die gesetzlich vorgeschriebenen Löhne und Sozialleistungen zu bezahlen. Dies steht im Widerspruch zu ihren Nachhaltigkeitsstrategien, die grösstenteils anerkennen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Löhne weder fair noch existenzsichernd sind. Ausserdem schieben sie so ihre Verantwortung für die Schliessung der Lohnlücke auf die Zulieferfirmen ab.

Unsere Einschätzung
Es ist bezeichnend, dass die Unternehmen inmitten einer globalen Krise vor jeglicher Verantwortung für existenzsichernde Löhne zurückweichen und stattdessen auf schwache gesetzliche Bestimmungen verweisen. Abgesehen davon, dass dies ein eklatantes Versagen ihrer Nachhaltigkeitsstrategien in Bezug auf faire Löhne bedeutet, stellt sich die Frage, ob die pandemiebedingten Lohnkürzungen in Kambodscha nach nationalem und internationalem Arbeitsrecht legal sind?

Die grössten Lohneinbussen während der Pandemie entstanden wegen reduzierten oder ganz einbehaltenen Löhnen während Voll- oder Teilschliessungen von Fabriken. Viele nationale Arbeitsrechtssysteme erlauben es Arbeitgeber*innen, in einer schweren Krise die Arbeit vorübergehend zu reduzieren oder auszusetzen; oft in Kombination mit staatlichen Lohnfortzahlungen zum Ausgleich des Einkommensverlustes. In Kambodscha gab es vor dem Ausbruch von Covid-19 kein solches System der sozialen Absicherung. Statt sicherzustellen, dass die Arbeitgeber*innen die regulären Lohnzahlungen fortsetzen, erliess die Regierung eine Sonderregelung: Arbeitgebende mussten den Arbeiter*innen nur 30 US-Dollar pro Monat zahlen, und die Regierung steuerte einen Betrag von 40 US-Dollar bei. Während diese Lohnfortzahlungen als grundsätzlich positive Massnahme zur Deckung des fehlenden sozialen Schutzes betrachtet werden können, sind die Mängel offensichtlich: Die total 70 US-Dollar entsprechen gerade einmal 36 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns von 192 US-Dollar, der jedoch nicht für einen angemessenen Mindestlebensstandard ausreicht.

Modefirmen, die von ihren Zulieferern verlangen, sich an das Gesetz zu halten, beziehen sich implizit auf diese Notverordnung der Regierung. Sie ignorieren dabei geflissentlich, dass diese weder die Arbeiter*innen vor Hunger und Elend schützt noch die Mindeststandards des internationalen Arbeitsrechts erfüllt – insbesondere die ILO-Konventionen C102 über soziale Sicherheit und C168 über Beschäftigungsförderung und Schutz vor Arbeitslosigkeit. Nach dem ILO-Regelwerk muss eine Unterstützung in Phasen der Arbeitslosigkeit oder der vorübergehenden Einstellung der Arbeit

  • «ausreichen, um die Familie des Empfängers in Gesundheit und Würde zu erhalten» (C102 Art. 67)
  • und sie sollte «in einer Höhe [sein], die das Minimum für die grundlegenden Lebenshaltungskosten gewährleistet» (C168 Art. 15).

In Kambodscha reicht bereits der gesetzliche Mindestlohn nicht aus, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten für Arbeiter*innen und ihre Familien zu decken. Im Falle einer besonderen Aussetzung der regulären Lohnzahlungen – wie in der aktuellen Pandemie – steht ein Zahlungsansatz, der das gesetzliche Mindestlohnniveau unterschreitet, daher im Widerspruch zum internationalen arbeitsrechtlichen Rahmen.

Was Markenfirmen tun sollten
Modeunternehmen können sich nicht um ihre Verantwortung für fällige Lohnzahlungen an die Arbeiter*innen in ihrer Lieferkette drücken, indem sie auf das mangelhafte Kompensationssystem der kambodschanischen Regierung während des Lockdowns verweisen. Stattdessen sollten sie auf die Forderung der Gewerkschaften reagieren und das Lohndefizit ausgleichen. Ein erster Schritt dazu wäre, ein verbindliches Abkommen auszuhandeln, das Löhne, Abfindungen und grundlegende Arbeitsrechte abdeckt, wie es die PayYourWorkers-Kampagne fordert.

Neben der Lohnlücke gibt es viele Hinweise auf weitere Arbeitsrechtsverletzungen wie erhöhte Leistungsanforderungen ohne Vergütung, unbezahlte Überstunden, nicht oder nur teilweise ausbezahlte Abfindungen im Kündigungsfall oder die Entlassung von befristet Beschäftigten und Kündigungen, gefolgt von Wiedereinstellung in niedrigeren Dienstalters- und Gehaltsstufen. Aufgrund vermehrter Arbeitsrechtsverletzungen in der Textilindustrie während der Corona-Pandemie sollten Modefirmen ihre Sorgfaltspflicht erhöhen, um Rechtsverletzungen zu identifizieren und zu beheben.

«Wir verpflichten alle unsere Lieferanten, sich strikt an unseren Verhaltenskodex zu halten»

Was die Modefirmen sagen
Einige Modefirmen verweisen auf ihren Verhaltenskodex. Ein solcher wird in der Regel den Bestellverträgen beigefügt und enthält Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen, die der Lieferant erfüllen soll.

Unsere Einschätzung
Alle Verhaltenskodizes schreiben vor, dass mindestens die gesetzlichen Mindestlöhne gezahlt werden sollen. In Anbetracht der Tatsache, dass in den Produktionsländern zu niedrige Mindestlöhne eher die Regel als die Ausnahme sind, gehen die meisten Kodizes weiter und fordern Löhne, die ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Arbeiter*innen und ihrer Familien zu decken. Zum Beispiel schreibt Inditex in seinem Verhaltenskodex: «Hersteller und Zulieferer müssen sicherstellen, dass die gezahlten Löhne mindestens dem gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestniveau entsprechen, falls letzteres höher ist. In jedem Fall sollten die Löhne immer ausreichen, um zumindest die Grundbedürfnisse der Arbeiter*innen und ihrer Familien und alle anderen, die als angemessene zusätzliche Bedürfnisse angesehen werden können, zu decken (…)».

Schon unter normalen Umständen erfüllt das vorherrschende Lohnniveau in der kambodschanischen Bekleidungsindustrie diese Anforderung nicht und bleibt weit von einem existenzsichernden Lohnniveau entfernt. In der Pandemie sind die Löhne noch weiter gesunken, teilweise sogar unter den gesetzlichen Mindestlohn. Während der Fabrikschliessungen wurden die Einkommen der Arbeiter*innen gar auf 36 Prozent des Mindestlohns reduziert.

Was Modefirmen tun sollten
Die Unternehmen müssen anerkennen, dass die Lohnzahlungen an die Textilarbeiter*innen während der Pandemie in den meisten, wenn nicht sogar allen Fällen einen Verstoss gegen ihren Verhaltenskodex darstellen. Sie müssten sofort Massnahmen einleiten, um fehlende Lohnanteile bis zu den im Verhaltenskodex geforderten Werten nachzuzahlen. Es liegt auf der Hand, dass die Last der Lohnzahlungen bei pandemiebedingten Produktionsstillständen nicht allein von den Lieferanten als direkten Arbeitgeber*innen geschultert werden kann. Modefirmen als wirtschaftlich dominante Vertragspartei, die ihren Verpflichtungen aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschafts- und Menschenrechte nachkommen muss, haben die Verantwortung und die Möglichkeit, den grössten Teil der Kosten zu übernehmen. Sei dies durch direkte Ausgleichszahlungen oder durch angepasste Einkaufspreise, welche die pandemiebedingten Mehrkosten berücksichtigen.

«Wir sind Mitglied der ACT-Initiative, die sich für eine gerechte Bezahlung einsetzt»

Was die Modefirmen sagen
Einige Unternehmen verweisen auf ihre Unterstützung der Initiative «ACT on Living Wages». Damit verpflichten sich die Modefirmen unter anderem, sicherzustellen, dass ihre Einkaufspraktiken die Zahlung eines existenzsichernden Lohns ermöglichen (d.h. sie müssten Preise zahlen, welche Existenzlöhne ermöglichen).

Unsere Einschätzung
Bis heute erfüllen die ACT-Mitgliedsunternehmen diese Verpflichtung nicht und verweisen als Ausrede oft auf fehlende Fortschritte bei Kollektivverhandlungen. ACT stand bereits in der Kritik von Arbeitsrechtsaktivist*innen, weil die Initiative kaum Fortschritte in Bezug auf existenzsichernde Löhne gebracht hat. Die aktuelle Lohnkrise wirft nun die Frage auf, ob ACT überhaupt in der Lage ist, Arbeiter*innen vor Kürzungen ihrer derzeitigen Armutslöhne zu schützen. Die Covid-19-Pandemie ist ein Realitätscheck für den ACT-Grundsatz, dass Einkaufspraktiken und -preise die Löhne der Arbeiter*innen schützen müssen.

Die Umsetzung der pandemiebedingten Massnahmen (zusätzlicher Aufwand zum Schutz vor Ansteckung, z.B. durch Hygienemassnahmen und Abstände) und vor allem die Lohnfortzahlung in Zeiten geringerer Produktion aufgrund von Lockdowns und verordneter Produktionsreduzierung führen zu einer Erhöhung der Arbeitskosten für die Produzent*innen. In der Konsequenz wäre von ACT-Unternehmen zu erwarten, dass sie die Einkaufspreise entsprechend erhöhen. ACT räumt ein, dass «bei Ausbruch von Covid-19 schnell klar wurde, dass die derzeitigen Verpflichtungen von ACT in Bezug auf globale Einkaufspraktiken einen Krisenkontext nicht berücksichtigen». Während diese Selbsterkenntnis zumindest ein Ausgangspunkt hätte sein können, schweigt ACT ein Jahr nach Beginn der Pandemie immer noch über eine Erhöhung der Einkaufspreise, die notwendig wäre, um zu verhindern, dass die Löhne der Arbeiter*innen unter das aktuelle Armutsniveau fallen. Bemerkenswerterweise schreibt ACT, dass «die Unternehmen sich auch verpflichtet haben, die Verantwortung zu übernehmen, falls ein Lieferant als direkte Folge von Bestellungsänderungen für [nicht benötigte] Stoffe haften muss». Zur Verantwortung der Modefirmen für höhere Arbeitskosten, die aus der gleichen Situation resultieren, äussert sich ACT aber nicht. Wenn Modeunternehmen also auf ACT verweisen, um ihr Engagement für Lohnansprüche in dieser Pandemie zu belegen, bleibt dies eine leere Floskel.

Was Modefirmen tun sollten
Wenn ACT mehr sein soll als ein Feigenblatt und ein vages Versprechen für die Zukunft, muss jetzt mit der Erhöhung der Einkaufspreise für die Deckung der höheren Lohnkosten während und nach der Pandemie gesorgt werden. Dies bedeutet auch, dass vergangene Bestellungen überprüft und die Preise nach oben korrigiert werden müssen, um die zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen. Andernfalls trifft das Beschäftigte wie Produktionsfirmen: Arbeiter*innen müssen mit Lohneinbussen rechnen, und die knappen Margen der Zulieferer erodieren weiter, im schlimmsten Fall bis hin zum Konkurs und der Unterschlagung von Abfindungszahlungen. Beim Versuch, den Konkurs abzuwenden, werden die Beschäftigten ausserdem durch übermässige Arbeitsbelastung zusätzlich strapaziert. Die Berichte von kambodschanischen Arbeiter*innen und Gewerkschaften zeigen, dass dies bereits jetzt geschieht. Wenn ACT Teil der Lösung und nicht nur eine Ausrede sein möchte, sind effektive Massnahmen zur Schliessung der Lohnlücke und zur Umsetzung der ACT-Prinzipien bezüglich Einpreisung der Arbeitskosten dringend erforderlich. Der von der PayYourWorkers-Kampagne vorgeschlagene Preisaufschlag von 1,5 Prozent auf die Produktionskosten wäre ein konkreter Weg dazu, der im Einklang steht mit den ACT-Grundsätzen, dass solche Vereinbarungen direkt mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden müssen.

«Wir haben den globalen Call to Action der ILO für die Arbeiter*innen in der Bekleidungsindustrie unterschrieben»

Was die Modefirmen sagen
Einige Modefirmen wie Bestseller, H&M und VF verweisen auf den Call to Action der ILO zur Reaktion auf die Corona-Krise. Durch dessen Unterstützung verpflichten sie sich unter anderem dazu, «Massnahmen zum Schutz des Einkommens, der Gesundheit und der Beschäftigung von Bekleidungsarbeiter*innen zu ergreifen». Der Call to Action enthält kollektive wie individuelle Massnahmen, um auf die Umsetzung dieser Verpflichtung hinzuarbeiten.

Unsere Einschätzung
Gemäss dem Call to Action müssten die Unternehmen aktiv an der Einkommenssicherung der Arbeiter*innen während der Pandemie arbeiten. 15 Monate nach seiner Lancierung müssen wir jedoch konstatieren, dass die kollektiven Massnahmen im Rahmen des Call to Action der grossen Mehrheit der Arbeitnehmer*innen bislang keinen Einkommensschutz gebracht hat. In Kambodscha zum Beispiel wurden gerade einmal 1,95 Millionen Euro zur Auszahlung an die Arbeiter*innen zugesagt, weniger als ein Prozent der geschätzten Lohnlücke. So droht die grosse Mehrheit der Arbeiter*innen leer auszugehen.

Was Modefirmen tun sollten
Anstatt sich hinter diesem kollektiven Versagen zu verstecken, müssen Unternehmen dringender denn je ihren aus dem Call to Action resultierenden individuellen Verpflichtungen zur Sicherung von Löhnen und Abfindungszahlungen nachkommen: Modefirmen und Detailhändler sollten die bestehende Lohnlücke selber schliessen, wie von den kambodschanischen Gewerkschaften gefordert. Der Call to Action nennt diese individuellen Massnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen explizit: «Sollten es die finanziellen Umstände erlauben, kann auch eine direkte Unterstützung der Fabriken in Betracht gezogen werden.» Direkte Unterstützung für Fabriken, damit sie die fehlenden Einkommen der Arbeiter*innen nachzahlen können, wäre eine logische Konsequenz des Calls to Action. Eine solche finanzielle Unterstützung sollte im Rahmen und unter Aufsicht eines ausgehandelten Rahmenabkommens erfolgen, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich für Lohnzahlungen und Abfindungen verwendet wird, wie von der PayYourWorkers-Kampagne für ein verpflichtendes Abkommen vorgeschlagen.

«Wir unterstützen die Zahlung der Dienstaltersprämien»

Was die Modefirmen sagen
Einige Modefirmen haben zumindest auf die konkrete Forderung der Gewerkschaften, dass Lieferanten ausstehende Dienstaltersprämien rückwirkend auszahlen müssen, positiv reagiert. Die Dienstaltersprämie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnzulage von rund 100 US-Dollar pro Jahr, die 2019 und 2020 nicht ausgezahlt wurde.

Unsere Einschätzung
Die Unterstützung der Zahlung der ausstehenden Dienstaltersprämien ist ein positiver Schritt. Gleichzeitig unterstreichen wir, dass dies erstens nur einen kleinen Teil der ausstehenden Beträge abdeckt und diese Zahlungen zweitens von den Lieferanten und nicht von den Modefirmen geleistet werden. Insofern entlastet diese Unterstützung die Modefirmen keineswegs von ihrer Verantwortung, in ihrer Lieferkette existenzsichernde Löhne zu gewährleisten.

Der Erfolg bei der Nachzahlung der Dienstaltersprämien in Kambodscha wurde in erster Linie durch einen grossen Arbeiter*innenprotest im Dezember 2020 und Januar 2021 erzielt, und nicht aufgrund von Druck durch Modefirmen. In der Folge sah sich die Regierung gezwungen, die Lieferanten anzuweisen, die ausstehenden Dienstaltersprämien für die Jahre 2019 und 2020 endlich auszuzahlen.

Was Modefirmen tun sollten
Die Modefirmen dürfen sich nicht zurücklehnen und einfach erwarten, dass ihre Zulieferer die Dienstaltersprämie zahlen. Sie müssen selbst aktiv werden und dazu beitragen, die gesamte Lohnlücke zu schliessen. Sie sollten öffentlich versichern, dass alle Bekleidungs-, Textil- und Schuharbeiter*innen in ihrer Lieferkette während der gesamten Pandemie ihre gesetzlich vorgeschriebenen Löhne und Leistungen erhalten. Und dann ein verbindliches Abkommen zu diesem Zweck aushandeln, wie von der internationalen PayYourWorkers-Kampagne vorgeschlagen. Dieses muss eine sofortige Unterstützung für alle Arbeiter*innen bieten, die weiterhin beschäftigt sind, deren Löhne jedoch aufgrund fehlender Aufträge gekürzt oder vorübergehend ausgesetzt wurden.

Von leeren Worten können die Textilarbeiter*innen ihre Miete nicht zahlen.

Wir fordern von Modefirmen und Detailhändlern, dass sie Löhne und Abfindungen sicherstellen und Arbeitsrechte respektieren.

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